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WKA-Versteigerung

Datum:       10.04.2008
aktualisiert: 07.02.2024

Sonntag, 18. Februar 2024

 

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Vorausetzung für dieses Vorgehen ist die Aufstellung eines vorläufigen Regionalplans mit möglichen Windeignungsgebieten gemäß der planungstechnischen Auflagen und Vorgaben.

In Ergänzung zur regionalen Windkraft-Planung wird hier zur Flächenbereitstellung eine Methode vorgeschlagen, mit welcher die erforderlichen Windkraftanlagen-Stansorte in Deutschland durch die Vertreter der Gemeinden und Landkreise bereitgestellt werden.

Genau wie bei der Strombörse werden die Vergütungssätze für die Standorte nach dem letzten - also höchten Gebot an alle vorherigen Gebote weitergereicht.

Wie an der Strombörse wird eine zu versteigernde Anzahl Windkraftanlagen festgelegt - welche zeitnah gemäß Energieplanung vorgesehen sind

Jede Gemeinde nennt die Anzahl von WKA-Stellplätzen und die monetären Zuschlagsbedingungen.
Sobald die gewünschte WKA Anzahl erreicht ist - wird das dann gültige Höchstgebot ermittelt und für alle angebotenen Stellplätze gleich festgeschrieben:
Merit-Order-Effekt

Die Auszahlungssumme für die WKA-Standorte wird sodann auf alle Gemeinden -anteilig  ihrer Fläche und Einwohnerzahl - umgelegt.
 

Anmerrkung:  warum sollte diese Methode für die Planung=Vergabe von Windkraftanlagen-Standorten nicht ebenso anwendbar sein, wenn diese bei Stromanbieter doch auch schon jahrelang so - oder zumindest so ähnlich- gehandhabt wird? 

Beispiel Deutschland - Erste Versteigeungsrunde :
700 TWh/a  Energiedargebot entsprechend 50.000 WKA a´14.000 MWh/a
aufteilen auf BRD-Fläche = 37.000.000 ha nach Gewichtung bezogen auf Windhöffigkeit d.h. windstarke Gebiete werden mit einem höherten Windkraftstandortpotenzial berücksichtigt.
Im Mittel werden dann pro 740 ha eine WKA vorgesehen
Für das Land Hessen (mittlere Windhöffigkeit) mit einer Fläche von 2.111.400 ha wären dann rd. 3.000 WKA-Standorte möglich.

In der Regionalversammlung des RP-Darmstadt könnten dann die zugehörigen Gemeinden “WKA-Stanort-Angebote” abgeben - sofern auch innerhalb ihrer Gemarkung Windeignungsgebiete ausgewiesen sind.
Das Verfahren für die Pacht-Verträge mit den privaten Flächeneigentümern bedarf dann einer gesonderten Betrachtung.Hier soll zunächst nur die Zustimmung der Kommunen zu den erforderlichen WKA-Standorten herbeigeführt werden.

In einer Zweiten Versteigerungsrunde könnten dann -sofern Netze und Speicher- entsprechned ausgebaut wurden, die weiteren WKA-Standorte auf die Gemeinden verteilt werden, bis das gewünschte Energiedargebot erreicht ist.

 

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