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Überlegungen...

Datum:       10.04.2008
aktualisiert: 07.02.2024

Freitag, 9. Februar 2024

 

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Windenergie:

- die Vor- und Nachteile durch Windkraftstandorte sollen zwischen Bertreiber, Grundstückseigentümer und Gemeinde aufgeteilt werden.

- eine staatliche Steuer auf den Windertrag, z.B. 2-3% des Verkaufserlöses, welche direkt der Gemeinde zugute kommt, in welcher sich der Windkraftanlagenstandort befindet. Dann kann jeder Kommunalpolitiker, der solch einen ausgewiesenen Windkraftstandort in seine Gemeinde bekommt erklären, was mit den eingenommenen Steuern in der Gemeinde finanziert wird.
Gemeinden, welche einen Standort zugelassen bekommen, sind dann privilegiert und nicht länger benachteiligt - städtebauliche Vereinbarungen werden dann überflüssig!

- die aktuellen Baugesetze sollten für die regenerative Energieanlagen modifiziert werden, sodaß mehr Anlagen in “vorbelasteten” Gewerbe- und Industriegebiete errichtet werden können
(z-B.: Abstandsregelungen, Abstandsflächen).

- die öffentlichen Datenbanken sollten -für symbolische Unkostenbeiträge- jedermann zur Verfügung stehen, am besten unentgeltlich im Internet und dies insbesondere deswegen, da in den meisten Fällen die Hauptkosten der Datenerfassung eh schon von der öffentlichen Hand gezahlt wurden.
Öffentliche Einrichtungen sollten auch in erster Linie nicht kostendeckend betrieben werden - wozu dann noch diese “Beschaffungsschwelle” von Kostenbeiträgen, welche wiederum nur den im Allgemeinen materiell schlechter gestellten “normal” Bürger von der Informationsbeschaffung fernhält?
 Beispiel: Vermessungsunterlagen, Grundbucheinträge, Eigentümerverzeichnis etc.

- Windkraft-Ästhetik: Es sollte ein Ideenwettbewerb für Künster und Designer ausgeschrieben werden, bei dem die Gestaltung von Windkraftanlagen und deren optisches Erscheinungsbild in Bezug zur Nutzungsumgebung thematisiert wird. In Zusammenarbeit mit den  Windkraftanlagenherstellern wären vielleicht WKA´s denkbar, welche den optischen und ästhetischen Aspekten vermehrt Rechnung tragen würden, u.U. auch auf Kosten der Effizienz - aber dafür dann mit erheblich mehr Akzeptanz in der Bevölkerung. Es sollten also alternative Gestaltungskonzepte (z.B. Material, Form, Oberfläche, etc.) entwickelt werden und nicht nur eine originellere Farbgebung (z.B. schlank, technisch elegant für Industrie- & Gewerbegebiete - robust, erdig, “romanisch” für Wald- und Wiesenbereiche).

- Meeres-Windkraft: daß Windräder im Meer derzeit den Strom zu Kosten produzieren, welche fast doppelt so hoch sind wie Ihre Brüder und Schwestern an Land (Stand 2008), ist allgemein bekannt und daß letztere wiederum derzeit einen EEG-Vergütungssatz erhalten, welcher wiederum doppelt so hoch ist wie die angenommenen Stromproduktionskosten (ohne Folgekosten) durch Kohle und Gas/Öl, ist auch bekannt - wie kommt es dann, daß diese Anlagen im Meer als die Heilsbringer für die zukünftige Energieversorgung gefeiert werden - denn ein Energiepotential dieser Anlagen “off-shore”  ist aktuell zwar vorhanden, aber doch überschaubar gering - wo liegt denn da der Vorteil für diesen immensen Aufwand? - und kann dieser überhaupt in großem Maßstab von den Endverbrauchern bezahlt werden? (siehe auch Stromgestehungskosten) Wäre da nicht eine grundsätzliche Alternative mit WKA´s an Land z.B. in Nord-West Afrika in Kombination mit Pumpspeicherwerken zur Kurzzeitspeicherung und Netzstabilisierung eine mögliche Alternative? (siehe Europa-Strom-Kosten ).
Eine Alternative wären vielleicht “schwimmende Windkraftwerke” - ggf. in Kombination mit Meereswellen-Konverter.

Würde man die -von der BRD-Regierung- angestrebten 30.000 MW off-shore Windkraftanlagen in 15.000 2MW-Einheiten on-shore Windkraftanlagen aufteilen, und diese bei einer deutschlandweiten Versteigerungsauktion an die meistbietende Gemeinde versteigern, so hätten beide etwas davon, die BRD-Versteigerungsbehörde und die Gemeinden; denn welcher Bürgermmeister würde da nicht mitbieten, wenn pro WKA jährlich rd. 300.000 Euro EEG-Abgaben (4.500 MWh/a*7Cent = Differenz: offshore(15+1Cent)-onshore(9Cent)) in seinen Gemeindesäckel wandern würden, da könnte man doch ruhigen Gewissens 100.000 Euro oder auch mehr für so einen Standort bieten - und die Gemeindebürger würden das am Ende sogar begrüßen, wenn diese WKA auf ihrer Gemarkung zu stehen käme - anstatt immer nur “Windkraft-NEIN Danke!” zu sagen. Bei rd. 20 Jahren Laufzeit sind das immerhin satte 6 Mio. Euro pro WKA-Standort!
Nebenbei wäre es auch eine Wohltat für die Windkraftplaner und -Betreiber - endlich mal willkommen zu sein!!!
Wer hätte denn bei diesem Deal überhaupt einen Nachteil?
Dieses Prinzip könnte man übrigens bei der nächsten WKA-Standort-Vergabe-Runde deutschlandweit anwenden: zu jeder 2MW-WKA wird ein zusätzlicher Betrag dazugegeben - bis eine Gemeinde sich für diesen Betrag entscheidet den WKA-Standort auf ihrer Gemarkung zu platzieren. Dieser Bietervorgang geht dann solange bis alle veranschlagten WKA-Standorte an die Gemeinden “versteigert”=vergeben sind - und der Preis der letzten WKA wird dann auf alle ersteigerten WKA´s übertragen (so ähnlich wie an der Strombörse) - die dabei anfallenden Abgaben müssten dann vom Bund, den Ländern oder am besten von den Gemeindeverbänden übernommen werden. Das wäre dann quasi eine “WKA-nicht-haben&sehen-wollen” Abgabe, welche innerhalb aller deutschen Gemeinden abgegolten wird.
Es wäre doch mal interessant zu sehen, was den Gemeinden dieses Privileg wert ist. Zugegebenermaßen würden die Anlagen dann dort zu stehen kommen, wo die finanziell weniger gut gestellten Bürger wohnen - aber die bekämen dann wenigstens auch das Geld als Entschädigung für die WKA-Silhouette.

Meeres-Wellenenergie

Das Potential der Meereswellen wird zwar verschiedentlich immer wieder einmal dokumentiert - kommt aber in seinem kontinuierlich vorhandenen, riesigen Ausmaß in den Köpfen nicht so recht an - so scheint es jedenfalls, wenn man sich die gängigen Statistiken zum regenerativen Energiepotential anschaut. Woran liegt das eigentlich? Kann man das theoretisch nicht erfassen ? - fehlen Daten? - will man es einfach nicht öffentlich berechnen? - Was sind da die hindernden Beweggründe, endlich einmal zu einer umfassenden, belastbaren Bewertung zu gelangen? - oder liegt es gar nur an der Publizierung - an der Etablierung dieser Energieform? - weil die richtig großen Energiemagnaten hier nicht ihre alten Pfründe zerstören wollen - ohne das “neue” Geschäft schon gesichert zu haben?
Jedenfalls gilt es Daten und Karten zur Meereswellenbewegung und auch Aussagen zum jeweiligen Energiepotential:
 
http://www.uni-leipzig.de/~grw/lit/texte_099/40__1995/m8_05.pdf .
Es gilbt sogar schon die Technologie - nicht ganz ausgereift - aber schon da! und wahrscheinlich sogar schon besser durchdacht als die Nutzung der Atomenergie in letzter Konsequenz - trotzdem geschieht zur Nutzung der Meereswellen nur wenig -
www.Brandlmotor.de scheint da eine der wenigen Ausnahmen zu sein - zumindest in Deutschland. In Amerika wird schon lange mit Unterstützung der Marine geforscht und auch entwickelt - hier ein schönes Beispiel:
 
http://www.oceanpowertechnologies.com/ .
Hier besteht Potential und Bedarf -  die öffentlichen Einrichtungen sind gefordert, um die notwendigen Fördermittel bereit zu stellen - das Argument, daß diese Energie in Deutschland nicht genügend zur Verfügung stünde - mag zwar richtig sein - ist aber trotzdem nicht stichhaltig, denn dann bliebe ja tatsächlich nur Kohle, Atom/Fussion und die teure Photovoltaik zur Deckung des deutschen Energiehungers übrig. Und es werden ja auch Windräder und Autos in Deutschland entwickelt und produziert, welche nicht nur im Inland zum Einsatz kommen!

Wasserkraft

- Genehmigungsaspekte: Die Gewässergüteprobleme sowie die fischereiökologischen Aspekte sollten für allgemeine Standardsituationen von Kleinwasserkraftanlagen bundeseinheitlich beschrieben und bewertet werden, sodaß verschieden leidige Fragestellungen schon durch eine übergeordnete behördliche Instanz ausführlich und verbindlich geklärt sind. z.B. erzeugt eine Wasserkraftanlage an einer bestehenden Wehranlage mit bestehendem Stau keine Fließverzögerung im Flußbett - die Gewässerökologie ist bezüglich dieses Punktes dann eben nicht Gegenstand der naturschutzrechtlichen Betrachtung bei der Bewertung der Wasserkraftanlage

- generell könnte eine Neubewertung des ““Naturbegriffs” im naturschutzrechtlichen Verfahren für die Realisierung von Anlagen zur Nutzung von regenerativer Energie (und auch anderen Bauvorhaben) hilfreich sein. Bedeutet denn Respektierung der Natur immer deren “Unveränderbarkeit” - ist nicht vielmehr unter natürlichen Prozessen die “Regeneration” ein hervorragender Aspekt derselben. Weshalb ist dann das Verlegen einer Druckleitung oder das Ausbaggern eines Triebwasserkanals innerhalb eines Naturschutzgebietes ein derartiger “Genehmigungsakt”?
Keine Frage, daß die Problematik betrachtet werden muß - aber mit welchem Aufwand, wenn doch von einem generellen “regenerativem Potential” der Natur! ausgegangen werden kann - sofern keine Totalzerstörung stattfindet - und die Möglichkeit für eine natürliche Regeneration ist bei den meisten temporären Baumaßnahmen gewährleistet!

Diese Absurdität, daß ein Müller vor 100 Jahren einen Graben angelegt hat, um seine Mühle anzutreiben und dieser Graben nun heute instandbesetzt und meist auch ausgebaggert werden sollte, um eine neue Turbine anzutreiben und dann genau dieser einst für die technische Nutzung gedachte Graben (welcher heute wiederum nur schwer genehmigt würde, weil er z.B. ein ““Streu-Obst-Wiesen-Biotop” beeinträchtigen würde) aufgrund naturschutzrechtlicher Aspekte nun nicht mehr der Technik, sondern ausschließlich der Natur dient - diese Absurdität ist den meisten Menschen, welche auf diesem Gebiet etwas voran bringen wollen, nur zu gut bekannt; aber sollte hier nicht endlich eine Gegensteuerung stattfinden?
Es könnte der Eindruck entstehen, daß diese Gesetze in letzter Konsequenz nur noch bei den Vorhaben konsequent angewandt werden, wo das Aktivitätspotential der Vorhabensträger eben nicht ausreichend groß genug ist - und dort, wofür diese Gesetze  gedacht und gemacht wurden, dann wiederum das “Behördenpotential” nicht ausreichend ist.
Wenn man in einem Film sehen muß, wie bei der Überfischung der Meere mit überdimensionalen Schleppnetzen Unmengen von Fischen quasi zerquetscht werden - dann könnten die Spitzfindigkeiten bei Genehmigungsverfahren hier u.U. als “übertriebener Bürokratismus” anmuten.

- die generelle Regelung der Durchgängigkeit der Flüsse sollte endlich einheitlich geregelt werden und von der öffentlichen Hand dann auch durchgeführt und finanziert werden. Damit sind alle Genehmigungshindernisse von dieser Seite endlich vom Tisch! - und allen!! wäre gedient, denn dann sind die verschiedenen Belange auch unterschiedlichen Vorhabensträgern und Finanzierungen zugeordnet und die Durchgängigkeit wird dann auch konsequent an Querbauwerken durchgeführt, an denen aktuell keine Wasserkraftnutzung stattfindet.
Der  “Fischabstieg”  wäre weiterhin gesondert zu betrachten.

- wer Wasserkraft als Energiepuffer nutzen möchte, muß dem enormen Raumbedarf dieser Wasser-ENRGIE-Speicher berücksichtigen und diesem auch auf der Natur- und Landschaftsschutz-Seite Rechnung tragen, denn die resultierenden Wasserspiegelschwankungen stellen nun mal ein erhebliches  Eingriffspotetential in Natur und Landschaft dar.
Die bestehenden Genehmigungsrestriktionen -auch und gerade- gegenüber der Implementierung von Wasserkraftanlagen müssen hier u.U. neu überdacht werden - von den Menschen, die an “menschen-gemachten” Klimawandel glauben - sowieso.

- wer weg will von den bestehenden atomaren und fossilen Energieversorgungssystemen, muß UMWELTSCHUTZ neu definieren - andernfalls bleibt es eben so wie es ist oder das Problem wird dahin verlagert, wo diese Vorstellungen noch nicht so in dieser Form vorhanden sind, getreu dem Motto: regenerative Energie natürlich “JA” - aber bitte dort und nicht hier!

 
Rand- Bemerkungen:

Zitat (Prof.Dr.M.von Gerkan; 2008 Visionen zur Reinkarnation eines vorzeitig beerdigten Flughafens):
“....Realität ist, daß alleine China in den nächsten Jahren bzw. Jahrzehnten 400 neue Millionenstädte bekommen wird, daß 300 zusätzliche Millionenstädte  in Indien entstehen werden und 300 weitere im Rest der Welt, etwa in Südamerika oder Afrika. Heute bereits lebt die Hälfte der Weltbevölkerung in urbanen Situationen. Der Massenkonsum von fossiler Energie wird in erster Linie von den Städten verursacht.....
Die nachhaltige Stadt muß mit der Kombination von Ökologie und Technik das zyklische Prinzip der Natur gewissermaßen neu erfinden und in sich umsetzen. Der Metabolismus muß von diesem linearen Prinzip -Ausbeutung, Verbrauch, Abfall - in ein zirkulares, geschlossenes Prinzip übergeführt werden, das sich einzig und allein an den Vorbildern der Natur orientiert, dies aber mit Hilfe der Technik praktiziert.
Und dabei spielt die Sonne die größte Rolle und sie hat dies schon vor tausenden und abertausenden Jahren getan.
Ich weiß´von
Prof. Sobek, daß heute auf der Erde der jährliche Verbrauch fossiler Energien - Öl, Gas und Kohle, die in CO2 umgewandelt werden - in etwa der Produktionsdauer der Sonne von jeweils einer Million Jahren entspricht.....”


 

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